STÄDTEBAUFÖRDERUNG IN NIEBÜLL – ZUKUNFTSGESTALTUNG DASEINSVORSORGE
Beteiligung von Personen mit Grundeigentum im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB in der Stadt Niebüll
Im Jahr 2018 wurde die Stadt Niebüll in das Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ aufgenommen. Um im Rahmen der laufenden sogenannten vorbereitenden Untersuchungen ein vollständiges Bild der Bestandssituation im abgegrenzten Untersuchungsgebiet darzustellen, baten wir Sie als Eigentümer/Eigentümerin einer Liegenschaft im Untersuchungsgebiet um eine Selbstauskunft, so wie es das Baugesetzbuch nach § 138 Absatz 1 vorsieht.
Die Daten dieser Selbstauskunft werden nur im Zusammenhang mit den vorbereitenden Untersuchungen verwendet und der ausgefüllte Fragebogen wird nicht veröffentlicht. Es ist sichergestellt, dass Ihre Daten streng vertraulich behandelt werden.